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Allgemeine Beförderungs und Geschäftsbedingungen von flydba

Allgemeine Beförderungs- & Geschäftsbedingungen (ABB / AGB)

Alle wichtigen Informationen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Allgemeine Beförderungsbedingungen finden Sie hier im Überblick.

   
§ 1 Anwendungsbereich  
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) gelten für:

1.1 - Alle Flugbeförderungsverträge zwischen flydba (nachfolgend „Fluggesellschaft“)
und Ihnen (nachfolgend „Passagiere“) und Gepäck sowie für hiermit zusammenhängende Zusatzleistungen
(z. B. Sitzplatzreservierungen, Zusatzgepäck, Sonderleistungen), unabhängig davon, ob einzelne oder alle Flüge
unter einer flydba Flugnummer (Carrier Code: DBA) durchgeführt werden und/oder unter Flugnummer
einer anderen Airline / Fluggesellschaft.

1.2 - Alle Beförderungsverträge zwischen flydba und ihren Kunden, unabhängig davon,
ob einzelne oder alle Streckensegmente mit einem anderen Transportmittel wie Bus oder Zug ausgeführt werden
sowie über Zusatzleistungen zu einer Beförderung (z.B. Transfers, Parkplatzbuchung)

1.3 - flydba ist berechtigt, die Durchführung der Beförderungsleistungen ganz oder teilweise auf
Dritte/ Erfüllungsgehilfen zu übertragen, soweit sichergestellt ist, dass deren Standard dem der flydba entspricht
und die Beförderung von einer qualitativ gleichwertigen Gesellschaft durchgeführt wird. Änderungen der Fluggeräte
oder der Flugnummer kann flydba vornehmen.

1.4 - Bei von uns vermarkteten, aber von einem anderen Luftfahrtunternehmen („Operating Carrier“)
durchgeführten Flügen (Codeshare/Wet Lease) gelten ergänzend die Beförderungsbedingungen
des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Wir informieren Sie bei Buchung über den Operating Carrier.

1.5 - Zwingende gesetzliche Regelungen – insbesondere EU-Verordnungen (z. B. (EG) Nr. 261/2004,
(EG) Nr. 1107/2006) sowie internationale Übereinkommen (insb. Montrealer Übereinkommen) – bleiben unberührt.

1.6 - sonstige Verträge, in denen auf diese AGB Bezug genommen wird.

 
§ 2 Vertragsschluss, Tickets, Namensangaben  
2.1 - Der Beförderungsvertrag kommt mit Buchungsbestätigung zustande.
Tickets sind personengebunden und nicht übertragbar.

2.1.1 - Es gelten die mit der Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Abweichungen des Reisepreises
sind nach Vertragsschluss im Fall der Veränderung der Treibstoffkosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen
(z.B. Flughafen-, Sicherheitsgebühren oder Wechselkursänderungen) um mind. 10 % auf den Reisepreis zulässig,
wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reisetermin über 4 Monate liegen.
Der Passagier ist nach Kenntniserlangung der Fluggesellschaft unverzüglich zu informieren.
Eine Erhöhung des Preises kann bis zum 21.Tag vor dem Flugtermin verlangt werden. Bei Preiserhöhung
nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises ist der Reiseteilnehmer berechtigt vom Vertrag
kostenlos zurückzutreten.

2.2 - Der auf dem Ticket genannte Name muss mit Ihrem Ausweisdokument übereinstimmen;
etwaige Korrekturen richten sich nach § 7 (Umbuchung/Namensänderung).

2.3 - Wir leisten Beförderung nur für den auf dem Ticket benannten Fluggast mit bestätigter Reservierung;
Identitätsnachweis kann verlangt werden.

2.4 - Bei Buchung mehrerer Fluggäste durch einen Anmelder ist der Anmelder für die korrekte und unverzügliche
Weitergabe von Mitteilungen an die von ihm gebuchten Fluggäste verantwortlich. Er hat flydba den Schaden
zu ersetzen, der aus einer nicht unverzüglichen korrekten Weitergabe von Mitteilungen entsteht.

2.5 - Jeder Passagier ist selbst für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
(z.B. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen) verantwortlich.
Dies gilt auch für die Vollständigkeit der Reiseunterlagen. Im Fall der Nichterfüllung ist flydba berechtigt,
die Beförderung zu verweigern und alle hieraus entstehenden Kosten und Nachteile dem Reiseteilnehmer
in Rechnung zu stellen.

 
§ 3 Preise, Steuern, Gebühren und Entgelte; Zahlungsarten  
3.1 - Der zu zahlende Endpreis umfasst Tarif, behördlich/airportseitig erhobene
Steuern/Gebühren sowie unsere Entgelte.

3.1.1 - Flugpreise, Steuern, Gebühren und Kosten sowie weitere Entgelte (Beförderungsentgelt) sind
in EURO zahlbar, wenn nicht durch uns oder unseren autorisierten Vertreter spätestens zum Zeitpunkt
Ihrer Buchung eine andere Währung angegeben wird.

3.2 - Fälligkeit: sofort bei Buchung, sofern nicht abweichend angegeben.

3.2.1 - Solange das Beförderungsentgelt nicht vollständig entrichtet ist, sind wir berechtigt, sämtliche von uns
nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu verweigern, insbesondere Ihre Beförderung abzulehnen.

3.3 - Zulässige Zahlungsarten und ggf. Zahlungsdienstleister
(z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Rechnung/Installment): siehe Buchungsstrecke;
zusätzliche Nutzungsbedingungen externer Zahlungsdienstleister gelten ergänzend.

3.4 - Rückbelastungen/Rücklastschriften lösen pauschale Bearbeitungsentgelte aus;
ein geringerer Schaden kann nachgewiesen werden.

3.5 - Wird der Ausgleich der aus dem Vertrag entstandenen Forderung durch ein Kreditkarteninstitut oder Bank
verweigert ist flydba berechtigt, den Vertrag nach Aufforderung unter Fristsetzung zu kündigen und die Buchung
folglich zu stornieren. In diesem Fall entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Reiseteilnehmer.

 
§ 4 Reservierungen, Tarifbedingungen, Ticketreihenfolge  
4.1 - Es werden keine Papiertickets ausgestellt oder zugesandt.
Der Fluggast erhält e-mail eine Buchungsnummer/Buchungsbestätigung.

4.1.1 - Müssen Ersatzdokumente aus einem Grund erstellt werden, den die Gesellschaft nicht zu vertreten hat,
wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro pro Dokument fällig.

4.2 - Bestimmte Tarife können Umbuchungen/Stornierungen ausschließen oder beschränken.
Tarifbedingungen werden Ihnen bei Buchung angezeigt.

4.3 - Ticket-/Coupon-Reihenfolge: Tarife können die Nutzung in vorgegebener Reihenfolge verlangen;
bei abweichender Nutzung kann eine Neuberechnung gemäß tatsächlich beflogener Strecke erfolgen.

 
§ 5 Umbuchung, Namensänderung, Stornierung/Erstattung  
5.1 - Umbuchungen und Namensänderungen sind – soweit der gebuchte Tarif dies zulässt –
gegen Entgelt und ggf. Preisdifferenz möglich.

5.1.1 - Umbuchungen von ursprünglich gebuchten höher tarifierten Abflügen in niedrigere Tarifklassen
sind nur unter Beibehaltung des ursprünglichen Flugtarifs möglich. Bei Umbuchungen auf höhere Tarifklassen
ist der Differenzbetrag zu zahlen. Für Passagiere der Business Class ist die Umbuchung kostenlos,
für Tickets der Economy Class fallen Umbuchungsgebühren in Höhe von 25 Euro je Reiseteilnehmer an.

5.1.2 - Nach Ablauf des gebuchten Reiseantritts ist eine Umbuchung auf eine andere Person oder Änderung
auf einen anderen Teilnehmernamen nicht mehr zulässig. Eine Umbuchung am Zielort ist nur vorbehaltlich
behördlicher Genehmigung möglich. Zudem muss zwischen Ankunft und Rückflug mindestens 24 Stunden liegen.
Jegliche Erstattung für nicht genutzte Strecken sind ausgeschlossen.

5.2 - Stornierungen/Erstattungen richten sich nach den Tarifbedingungen; Steuern/Gebühren Dritter,
die nur bei Antritt anfallen, werden bei Nichtantritt erstattet, soweit gesetzlich vorgesehen.

5.3 - Nichtantritt („No-Show“) kann zum Verfall einzelner Leistungen führen; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

 

§ 6 Sitzplatzreservierung

 
6.1 - Eine (ggf. entgeltliche) Sitzplatzreservierung ist – je nach Tarif und Verfügbarkeit – möglich;
ein Anspruch auf bestimmte Plätze besteht nicht.

6.2 - Aus betrieblichen, sicherheits- oder sicherheitsrelevanten Gründen können Sitzplätze
zugewiesen oder geändert werden; bereits gezahlte Reservierungsentgelte werden dann erstattet.

 

§ 7 Check-in, Boarding, Verspätetes Erscheinen

 
7.1 - Check-in-Deadlines variieren je Flughafen; wir veröffentlichen die maßgeblichen Zeiten online und in der
Buchungsbestätigung. Danach ist aufgrund der Schließung des Check-in Systems keine Abfertigung mehr möglich.
Bei einem nicht rechtzeitigen Eintreffen besteht kein Anspruch auf Beförderung.

7.2 - Erscheinen Sie nicht rechtzeitig zum Check-in oder Boarding, kann die Beförderung verweigert
und die Reservierung storniert werden.

7.3 - Gegen Vorlage eines gültigen Personaldokumentes (Personalausweis o. Reisepass)
erhält der Reiseteilnehmer am Check-In die Bordkarte für den gebuchten Flug.
Die Buchungsbestätigung ist während der Reis stehts mitzuführen.

7.4 - Auch für Kinder und Jugendliche ist ein amtlicher Ausweis oder die Eintragung im Ausweis
der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bei internationalen Flügen ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
und ggfs. weitere Reiseunterlagen, die für die Ein-/Ausreise ins Zielland erforderlich sind (Visa u.ä.) mitzuführen.
Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche

 

§ 8 Minderjährige, Unbegleitete Kinder (UM), besondere Betreuung

 
8.1 - Altersgrenzen und Begleitpflichten werden von uns veröffentlicht;
eine UM-Betreuung kann – je nach Strecke – entgeltlich angeboten werden.

8.2 - Besondere Betreuung (z. B. PRM, Schwangerschaft) richtet sich nach den veröffentlichten Anforderungen;
ärztliche Atteste können erforderlich sein.

8.3 - Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden bei werdenden Müttern gilt:
> Bis zur 28. Schwangerschaftswoche einschließlich werden Schwangere ohne
Flugtauglichkeits-bescheinigung befördert; es kann die Vorlage des Mutterpasses zum Nachweis
darüber verlangt werden, dass die 28. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist;
> von der 29. bis zur 36. Schwangerschaftswoche einschließlich erfolgt die Beförderung nur bei Vorlage
einer ärztlichen Flugtauglichkeitsbestätigung,
> beginnend mit der 37. Schwangerschaftswoche bzw. bei Zwillingen mit der 30. Schwangerschafts-woche
ist eine Beförderung ausgeschlossen.

Vorstehende Voraussetzungen müssen bei Hin-/Rückflügen zum Zeitpunkt des Antritts des Rückfluges vorliegen.

 

§ 9 Tiere (Pets/Service Animals)

 

9.1 - Beförderung von Tieren (in Kabine/Frachtraum) ist voranmelde- und genehmigungspflichtig
und kapazitätsabhängig; Rassen/Größen/Behältnisse nach unseren Richtlinien.

9.2 - Service-/Assistenzhunde werden gemäß geltenden Rechtsvorschriften befördert; Nachweise/Fristen beachten.

 

§ 10 Gepäck

 
10.1 – > Handgepäck < : Maße/Gewicht gemäß veröffentlichten Regeln;
sicherheitsrelevante Gegenstände ausgeschlossen.

10.2 - > Reisegepäck < : Freimengen/Übergepäckentgelte gemäß veröffentlichter Entgeltordnung.

10.3 - > Sondergepäck <: (z. B. Sportgeräte/Musikinstrumente) ist vorab anzumelden;
Entgelte und Verpackungsvorgaben beachten.

10.4 - Gegenstände mit Beförderungsausschluss
(z. B. gefährliche Güter, Lithiumbatterien über zulässigen Grenzen) sind verboten;
Details nach unseren Dangerous-GoodsHinweisen.

10.5 - Nachweis über aufgegebenes Gepäck hinsichtlich Gewicht und Anzahl führt der Fluggast
mit dem Gepäckabschnitt.
An aufgegebenem Gepäck muss der Name des Fluggastes angebracht sein.
Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann zum Ausschluss der Haftung führen.

10.6 - flydba kann die Annahme aufzugebenden Gepäcks verweigern, wenn es nicht so verpackt ist,
dass eine sichere Beförderung gewährleistet werden kann.

10.7 - Im aufzugebenden Gepäck des Fluggastes dürfen zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände,
Gegenstände von besonderem Wert, wie z.B. Geld, Schmuckstücke, Edelmetalle, Juwelen, Computer, Kameras,
mobile Funktelefone oder sonstige elektronische Geräte, Wertpapiere, Effekten sowie andere Wertsachen
oder Geschäftspapiere, Muster, Ausweispapiere, Haus-, Autoschlüssel oder Medikamente,
die der Fluggast benötigt, nicht enthalten sein;
flydba kann die Beförderung dieser Gegenstände als aufzugebendes Gepäck
verweigern und haftet nur eingeschränkt.

10.8 - Aufgegebenes Gepäck wird mit demselben Flugzeug befördert, mit dem der Passagier befördert wird,
es sei denn, dass die Fluggesellschaft eine derartige Beförderung nicht für durchführbar hält;
in letzterem Falle wird die Fluggesellschaft das Gepäck auf einem seiner demnächst abgehenden Flüge befördern.

10.9 - Die Auslieferung aufgegebenen Gepäcks erfolgt an dem im Gepäckschein
vermerkten Bestimmungsflughafen. Der Fluggast ist verpflichtet, die Gepäckscheine bis zur Abholung
aufzubewahren und sein Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder am Ort
der Flugunterbrechung zur Abholung bereitgestellt ist.

 

§ 11 Ablehnung/Beendigung der Beförderung

 
Wir können Beförderung ablehnen/beenden, wenn u. a.:

11.1 - Sicherheits-, Gesundheits- oder Ordnungsgründe dies erfordern;

11.2 - notwendige Reisedokumente fehlen oder die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt sind;

11.3 - Beförderungsentgelt/Entgelte nicht bezahlt wurden;

11.4 - unzulässige oder gefährliche Gegenstände mitgeführt werden;

11.5 - an Bord oder am Boden erhebliche Pflichtverletzungen/Widerhandlungen begangen wurden
(inkl. Rauchen, Missachtung von Crew-Anweisungen).

11.6 - Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen
zu ergreifen.
Insofern hat er volle Entscheidungsbefugnis über Fluggastbesetzung, Beladung sowie Verteilung,
Verzurrung und Entladung des zu befördernden Gepäcks.
Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt wird.
Dies gilt auch, wenn das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung eines Fluggastes
derart ist, dass eine übergebührliche Unterstützung durch das Bordpersonal zu leisten wäre.

 

§ 12 Betriebsbedingte Änderungen / Flugzeitenänderung / Höhere Gewalt

 

12.1 - Flugzeiten/-nummern/-routen können aus betrieblichen Gründen angepasst werden;
wir informieren Sie so früh wie möglich.

12.2 - flydba ist nach besten Kräften bemüht alle Reiseteilnehmer und deren Gepäck möglichst nach Flugplan zu befördern.
Die bekannten Flugzeiten können jedoch aus betrieblichen Gründen in angemessenem Umfang geändert werden.
flydba wird sich bemühen, abweichende Flugzeiten auf das notwendigste zu beschränken und alle Passagiere
möglichst frühzeitig zu informieren. flydba ist berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung teilweise
oder ganz auf Dritte zu übertragen, wobei flydba weiterhin für den Transport verantwortlich bleibt.

12.3 - Bei außergewöhnlichen Umständen (z. B. Wetter, Streik, ATC) gelten die gesetzlichen Regelungen;
freiwillige Unterstützungsleistungen lassen gesetzliche Ansprüche unberührt.

 

§ 13 Rechte der Fluggäste bei Nichtbeförderung, Annullierung, großer Verspätung

 
13.1 - Ihre gesetzlichen Rechte bestimmen sich insbesondere nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

13.2 - Informationen hierüber stellen wir am Flughafen und online bereit;
Ansprüche sind an das zuständige Luftfahrtunternehmen zu richten.

 

§ 14 Haftung

 
14.1 - Unsere Haftung richtet sich nach dem Montrealer Übereinkommen und den anwendbaren Gesetzen.

14.2 - Bei Zerstörung/Verlust/Beschädigung/Verspätung von Gepäck sowie bei Personen-
und Verspätungsschäden gelten die jeweils maßgeblichen Haftungshöchstbeträge
in Sonderziehungsrechten (SZR).

14.3 - Mitverschulden des Fluggastes kann anspruchsmindernd wirken;
Schadensminderungspflichten sind zu beachten.

14.4 - Fristen für Schadensanzeigen: bei Gepäckbeschädigung unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen;
bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung; Klagefrist nach MU beachten.

 

§ 15 Datenschutz

 
15.1 - Wir verarbeiten personenbezogene Daten auf Grundlage der einschlägigen
Datenschutzgesetze zur Buchung, Durchführung, Abrechnung und Kundenbetreuung sowie zur Erfüllung
gesetzlicher Mitteilungs- und Sicherheitsanforderungen (z. B. API/PNR).

15.2 - Details ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung (siehe Datenschutz)

 

§ 16 Entgeltordnung (Auszug)

 
16.1 - Entgelte gelten je Person und Strecke, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

16.2 - Typische Entgelte: Sitzplatzreservierung, Sport-/Sondergepäck, Tierbeförderung,
Umbuchung/Namensänderung, Zahlungsentgelte, Services am Flughafen, Begleitservice UM.

16.3 - Die jeweils aktuellen Beträge veröffentlichen wir auf unserer Website.

 

§ 17 Rail & Fly / Zubringerleistungen Dritter

 
17.1 - Kombinierte Beförderungen mit Bahn/Bus/Schiff unterliegen den jeweiligen Bedingungen der Drittanbieter;
deren Beförderungsbedingungen finden Anwendung.

17.2 - Bei durch Dritte erbrachten Zubringer-/Abbringerleistungen haften wir nicht für deren Leistungsstörungen;
gesetzliche Ansprüche gegen den Drittanbieter bleiben unberührt.

 

§ 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache

 
18.1. - Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts;
zwingende Verbraucherschutzvorschriften am Wohnsitz des Verbrauchers bleiben unberührt.

18.2. - Gerichtsstand für Kaufleute/juristische Personen: Krefeld

18.3 - Vertragssprache ist Deutsch; bereitgestellte Übersetzungen dienen der Information.

 

§ 19 Salvatorische Klausel

 
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt; an Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
 

§ 20 Änderungen der AGB

 

Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt
der Buchung veröffentlichte Fassung.


 

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